Antrag: | Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 16:14 |
Ä3 zu A8: Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ
Antragstext
Von Zeile 19 bis 38:
Daher sieht die BDKJ-Hauptversammlung die Diözesen sowie die Deutsche Bischofskonferenz in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ zu finanzieren. Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass die Deutsche Bischofskonferenz bisher nicht bereit ist, einen Teil des finanziellen Aufwands zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ sämtlichen Bedingungen der Deutschen Bischofskonferenz nachgekommen sind und den Mehrwert eines Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie sowie der Vorlage eines exemplarischen Forschungsdesigns genügend nachgewiesen haben. Seit über drei Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen Gesprächen um eine (Teil-)Finanzierung seitens der Bischofskonferenz und hat bereits mehrere Anträge gestellt, auf die es keine offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen werden die Jugendverbände und der BDKJ mit teils sinnlosen Auflagen hingehalten und der Start einer Aufarbeitung wird weiter verzögert. Die BDKJ-Hauptversammlung ist irritiert und verärgert über dieses Vorgehen der Deutschen Bischofskonferenz.
Zugleich muss die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ finanziert werden. Die Jugend- und Diözesanverbände sowie die BDKJ-Bundesstelle verpflichten sich daher Die Jugend- und Diözesanverbände sowie die BDKJ-Bundesstelle verpflichten sich selbst zu einer Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt nach dem Modell in Anlage 1.
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Daher sieht die BDKJ-Hauptversammlung die Diözesen sowie die Deutsche Bischofskonferenz in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ zu finanzieren. Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass die Deutsche Bischofskonferenz bisher nicht bereit ist, einen Teil des finanziellen Aufwands zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ sämtlichen Bedingungen der Deutschen Bischofskonferenz nachgekommen sind und den Mehrwert eines Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie sowie der Vorlage eines exemplarischen Forschungsdesigns genügend nachgewiesen haben. Seit über drei Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen Gesprächen um eine (Teil-)Finanzierung seitens der Bischofskonferenz und hat bereits mehrere Anträge gestellt, auf die es keine offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen werden die Jugendverbände und der BDKJ mit teils sinnlosen Auflagen hingehalten und der Start einer Aufarbeitung wird weiter verzögert. Die BDKJ-Hauptversammlung ist irritiert und verärgert über dieses Vorgehen der Deutschen Bischofskonferenz.
Zugleich muss die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ finanziert werden. Die Jugend- und Diözesanverbände sowie die BDKJ-Bundesstelle verpflichten sich daher Die Jugend- und Diözesanverbände sowie die BDKJ-Bundesstelle verpflichten sich selbst zu einer Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt nach dem Modell in Anlage 1.
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