Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | HV |
Beschlossen am: | 10.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ
Beschlusstext
Die BDKJ-Hauptversammlung sowie die Jugend- und Diözesanverbände bekräftigen die
Beschlüsse der BDKJ-Hauptversammlung 2020 und der BDKJ-Hauptversammlung 2022 zur
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt[1]. Die Jugendverbände sowie der BDKJ sehen
weiterhin ihre Pflicht, den Betroffenen mit ihrer Sichtweise Gehör zu
verschaffen und sie zu unterstützen. Dazu gehören eine Anerkennungskultur, ein
kritisches Hinterfragen der eigenen Strukturen und eine fundierte Analyse der
Haltungen und Strukturen, die sexualisierte Gewalt begünstigt haben, durch
externe Personen. Die moralische Pflicht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
besteht daher auch unter (finanziellen) Risiken für die Verbände. Der Schutz der
eigenen Institution darf nicht höher wiegen als das Recht der Betroffenen und
die Pflicht von Täterorganisationen auf Aufarbeitung. Aufarbeitung
sexualisierter Gewalt kann nur unter Abgabe von Kontrolle möglichst unabhängig
gelingen.
Die Jugendverbände und Strukturen des BDKJ bekennen eine systemische Schuld für
die Taten sexualisierter Gewalt. Durch unseren Anteil an der Sendung der Kirche
und als Teil der Kirche wirken die Jugendverbände und der BDKJ in katholischen
Strukturen und Systemen, die sexualisierte Gewalt (systemisch) massiv begünstigt
haben und begünstigen.
Die Jugend- und Diözesanverbände sowie die BDKJ-Bundesstelle verpflichten sich
selbst zu einer Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt nach dem
Modell in Anlage 1.
- der Ausschreibung, Auswahl und Beginn des Forschungsprojektes gemäß dem
Beschluss „Durchführung eines Forschungsprojektes“ der Hauptversammlung
2022.
- dem Vertragsabschluss mit den Rechtsträgern der Verbände zur juristischen
Absicherung der Aufarbeitung.
[1] Beschluss „Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter
Gewalt“, BDKJ-Hauptversammlung Juli 2020
Beschluss „Aufarbeitung im BDKJ - Faktoren erkennen, verändern, verhindern“,
BDKJ-Hauptversammlung Mai 2022
Begründung
Hinweis: Um die Mittelverteilung vertraulich zu halten, wird die Anlage nicht veröffentlicht, sondern den Verbänden direkt zugeschickt.
siehe Anlage "Begleitschreiben"