| Antrag: | Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand (dort beschlossen am: 08.11.2025) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 27.11.2025, 10:33 |
Ä12 zu A1: Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 110 bis 126:
- werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen.
Daher bekennt sich der BDKJ grundsätzlich zu einem Dreisäulenmodell. Dieses Modell betrachtet Freiwilligendienste (basierend auf den geforderten Rahmenbedingungen eines Rechtsanspruchs) und den Wehrdienst neben anderen Formen institutionalisierten Ehrenamts als gleichwertig ausgestaltete Säulen des Engagements, zwischen denen junge Menschen gleichberechtigt wählen können. Einen Wehrersatzdienst in Form eines Zivildiensts als weiteres Format braucht es in diesem Modell nicht.
Zur Gleichwertigkeit zählt auch, dass die Anschreiben an junge Menschen nicht nur über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso umfassend über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf diese verweisen. Nur dies schafft eine echte Wahlfreiheit zwischen den Diensten, die im Sinne der Selbstbestimmung und des Abbaus des Klassismus unbedingt ermöglicht werden muss. Darüber hinaus werden bereits geleistete Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener Form berücksichtigt und anerkannt.
Da ein möglicher Ersatzdienst – sei es nun ein reaktivierter “alter Zivildienst” oder ein neues Format – von den zivilgesellschaftlichen Strukturen maßgeblich umgesetzt werden müsste und unabhängig davon Auswirkungen auf die etablierten Freiwilligendienstformate haben würde, sind aus verbandlicher Sicht folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es sollte eine differenzierte Auswertung der Erfahrungen des ehemaligen Zivildienstes stattfinden. Auch wenn Zivildienstleistende der Wehrüberwachung unterliegen und in einem verpflichtenden Dienstverhältnis stehen, sollte ein künftiger Dienst so ausgestaltet sein, dass gemeinwohlorientierte und unterstützende Tätigkeiten von den Zivildienstleistenden als sinnstiftend wahrgenommen werden. Die in den Freiwilligendiensten erprobten Elemente der Bildung und Begleitung sollten hier Berücksichtigung finden. Bei den Freiwilligendienstformaten handelt es sich um etablierte Bildungs- und Orientierungsangebote, in denen die Freiwilligen im Zentrum stehen. Diese Formate sind offen für Alle, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Gesundheit oder körperlichen Voraussetzungen und unterscheiden sich damit zentral vom neuen Wehrdienst sowie einem möglichen Ersatzdienst. Die pädagogische Begleitung ist der Kern dieser Formate und stellt sicher, dass dieses zeitintensive, rechtsverbindliche freiwillige Engagement ein Gewinn hoch drei ist: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einrichtungen und die Gesellschaft als Ganzes. Die positiven Aspekte aus den Freiwilligendiensten sind unbedingt zu würdigen und bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes mit einzubeziehen. Grundsätzlich müssen die Bedarfe junger Menschen Berücksichtigung finden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass es keine negativen Effekte gibt wie etwa:
- die Verdrängung gewissen Personengruppen aus dem BFD, da Plätze für Zivildienstleistende vorgehalten werden müssen. Darunter zählen insbesondere junge Frauen, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ältere Freiwillige oder von ausgemusterten jungen Männern,
- fehlende Anerkennung und Wertschätzung (materiell, immateriell sowie die sozioökonomische Absicherung) für zivilgesellschaftliche Dienste,
- eine Entwertung von sozialen Arbeitsfeldern, etwa weil Zivildienstleistende als nicht an den Mindestlohn gebundene Hilfskräfte eingesetzt werden,
- Verdrängung der Vielfalt an aktuellen Einsatzfeldern in den Freiwilligendiensten – beispielsweise in den Bereichen Kultur, Sport und Umwelt. Ein Großteil dieser potenziellen Negativ-Effekte kann durch die Umsetzung der drei Forderungen des Konzepts der Vision 2030 abgefedert werden.[4]
Von Zeile 110 bis 126:
- werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen.
Daher bekennt sich der BDKJ grundsätzlich zu einem Dreisäulenmodell. Dieses Modell betrachtet Freiwilligendienste (basierend auf den geforderten Rahmenbedingungen eines Rechtsanspruchs) und den Wehrdienst neben anderen Formen institutionalisierten Ehrenamts als gleichwertig ausgestaltete Säulen des Engagements, zwischen denen junge Menschen gleichberechtigt wählen können. Einen Wehrersatzdienst in Form eines Zivildiensts als weiteres Format braucht es in diesem Modell nicht.
Zur Gleichwertigkeit zählt auch, dass die Anschreiben an junge Menschen nicht nur über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso umfassend über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf diese verweisen. Nur dies schafft eine echte Wahlfreiheit zwischen den Diensten, die im Sinne der Selbstbestimmung und des Abbaus des Klassismus unbedingt ermöglicht werden muss. Darüber hinaus werden bereits geleistete Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener Form berücksichtigt und anerkannt.
Da ein möglicher Ersatzdienst – sei es nun ein reaktivierter “alter Zivildienst” oder ein neues Format – von den zivilgesellschaftlichen Strukturen maßgeblich umgesetzt werden müsste und unabhängig davon Auswirkungen auf die etablierten Freiwilligendienstformate haben würde, sind aus verbandlicher Sicht folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es sollte eine differenzierte Auswertung der Erfahrungen des ehemaligen Zivildienstes stattfinden. Auch wenn Zivildienstleistende der Wehrüberwachung unterliegen und in einem verpflichtenden Dienstverhältnis stehen, sollte ein künftiger Dienst so ausgestaltet sein, dass gemeinwohlorientierte und unterstützende Tätigkeiten von den Zivildienstleistenden als sinnstiftend wahrgenommen werden. Die in den Freiwilligendiensten erprobten Elemente der Bildung und Begleitung sollten hier Berücksichtigung finden. Bei den Freiwilligendienstformaten handelt es sich um etablierte Bildungs- und Orientierungsangebote, in denen die Freiwilligen im Zentrum stehen. Diese Formate sind offen für Alle, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Gesundheit oder körperlichen Voraussetzungen und unterscheiden sich damit zentral vom neuen Wehrdienst sowie einem möglichen Ersatzdienst. Die pädagogische Begleitung ist der Kern dieser Formate und stellt sicher, dass dieses zeitintensive, rechtsverbindliche freiwillige Engagement ein Gewinn hoch drei ist: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einrichtungen und die Gesellschaft als Ganzes. Die positiven Aspekte aus den Freiwilligendiensten sind unbedingt zu würdigen und bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes mit einzubeziehen. Grundsätzlich müssen die Bedarfe junger Menschen Berücksichtigung finden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass es keine negativen Effekte gibt wie etwa:
- die Verdrängung gewissen Personengruppen aus dem BFD, da Plätze für Zivildienstleistende vorgehalten werden müssen. Darunter zählen insbesondere junge Frauen, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ältere Freiwillige oder von ausgemusterten jungen Männern,
- fehlende Anerkennung und Wertschätzung (materiell, immateriell sowie die sozioökonomische Absicherung) für zivilgesellschaftliche Dienste,
- eine Entwertung von sozialen Arbeitsfeldern, etwa weil Zivildienstleistende als nicht an den Mindestlohn gebundene Hilfskräfte eingesetzt werden,
- Verdrängung der Vielfalt an aktuellen Einsatzfeldern in den Freiwilligendiensten – beispielsweise in den Bereichen Kultur, Sport und Umwelt. Ein Großteil dieser potenziellen Negativ-Effekte kann durch die Umsetzung der drei Forderungen des Konzepts der Vision 2030 abgefedert werden.[4]

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Henner Gädtke :