Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 04.05.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.05.2025, 21:45 |
DA1: Dringlichkeitsantrag: Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme AfD - jetzt!
Titel
Antragstext
Der BDKJ fordert die zuständigen politischen und staatlichen Stellen –
namentlich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – dazu auf, ein Verfahren
zum Verbot der rechtsextremen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gemäß
Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz und §§ 43 ff. BVerfGG einzuleiten.
Der BDKJ Bundesvorstand wird beauftragt, sich auch im DBJR, ZdK und mit anderen
Netzwerkpartner*innen hierfür einzusetzen.
Mit dieser Forderung erweitern wir unseren Beschluss „Aus christlicher
Überzeugung für Demokratie. Wir zeigen klare Kante gegen die extreme Rechte und
rechten Populismus“ der BDKJ-Hauptversammlung 2024.1
1 Fußnote:
https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/3/3.99_Aus_christlicher-
_UEberzeugung_fuer_Demokratie.pdf
Begründung
Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) wird mittlerweile von den Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Einstufungen basieren auf Beobachtungen und Analysen, die eine systematische und zielgerichtete Agitation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands belegen.
Der BDKJ hat sich in seinem Beschluss „Aus christlicher Überzeugung für Demokratie! Wir zeigen klare Kante gegen die extreme Rechte und rechten Populismus“ (BDKJ-Hauptversammlung Mai 2024, Beschluss 3.99) eindeutig positioniert. Darin heißt es unter anderem:
Der BDKJ stellt sich konsequent gegen extrem rechte und rechtspopulistische Positionen und Handlungen und setzt sich für eine vielfältige und demokratische Gesellschaft ein.
Die AfD wird als Partei benannt, „deren Jugendorganisation und mehrere Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft werden“ und die für „eine Dekade organisierter Demokratie- und Menschenfeindlichkeit“ steht.
Die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei wie der AfD ist mit der Mitgliedschaft in den BDKJ-Verbänden unvereinbar („Wir wählen! NICHT die AfD“).
Der BDKJ fordert, „keine Finanzierung extrem rechter Parteien und Stiftungen“ zuzulassen und das „im Grundgesetz verankerte Prinzip der wehrhaften Demokratie […] umfassend [zu nutzen], um unsere Demokratie gegen ihre Feind*innen zu schützen.“
Die fortlaufenden Beobachtungen und die Einstufung durch den Verfassungsschutz bestätigen die im BDKJ-Beschluss von 2024 geäußerte Sorge und Analyse. Die AfD arbeitet aktiv an der Untergrabung demokratischer Werte und Institutionen, verbreitet gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und stellt eine ernsthafte Gefahr für unsere plurale Gesellschaft und die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Aus unserer christlichen Überzeugung und unserer demokratischen Grundhaltung heraus, wie sie im Beschluss 3.99 bekräftigt wird, ergibt sich die Notwendigkeit, nicht nur Haltung zu zeigen, sondern auch konkrete Schritte zum Schutz der Demokratie zu fordern. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist ein legitimes und notwendiges Mittel der wehrhaften Demokratie, um Organisationen entgegenzutreten, die darauf abzielen, diese abzuschaffen.
Angesichts der gesicherten Erkenntnisse über die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD ist die Prüfung und Einleitung eines Verbotsverfahrens durch die zuständigen Verfassungsorgane – Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat – ein notwendiger und konsequenter Schritt. Als BDKJ sollten wir uns daher aktiv an diese Organe wenden und die Einleitung eines solchen Verfahrens einfordern. Beispielsweise gemeinsam mit dem DBJR, der sich bereits positioniert hat, sehen wir großes Potenzial hier gemeinsam stark sein zu können.
Handlungsauftrag an
Zeitrahmen
Ressourcen
Zuständigkeit
Änderungsanträge
- Ä1 (KjG + BDKJ Bundesvorstand (dort beschlossen am: 08.05.2025), Eingereicht)