Änderungen von A10 zu A10
Ursprüngliche Version: | A10 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2025, 21:43 |
Neue Version: | A10 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 09.05.2025, 21:20 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankertangestrebt. Dabei gelten folgende Grundlagen:
Von Zeile 5 bis 7:
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaftgrundsätzlich in einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegtgeplant, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-Aktion 2027. Der Bundesvorstand bringt mindestens drei Jahre vor der geplanten Durchführung einen entsprechenden Antrag in die Hauptversammlung ein, um den Termin bestätigen zu lassen.
Von Zeile 15 bis 16 einfügen:
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bundesvernetzungsgruppe ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu
Von Zeile 20 bis 25:
zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen. Das Konzept soll nach jeder 72-Stunden Aktion evaluiert werden. Das Konzept soll der BDKJ-Hauptversammlung vorgelegt werden.
- Unbefristeter Beschluss mit Aufhebungsmöglichkeit
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
Der Bundesvorstand wird beauftragt, sich intensiv um eine Finanzierung der Durchführung der 72-Stunden-Aktion auf Bundesebene zu bemühen. Die Durchführung der Aktion und die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer vorhandenen Drittmittelfinanzierung.