erfolgt mündlich
Antrag: | Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion |
---|---|
Antragsteller*in: | DPSG (dort beschlossen am: 09.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 16:55 |
Antrag: | Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion |
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Antragsteller*in: | DPSG (dort beschlossen am: 09.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 16:55 |
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft in einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegt, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-Aktion 2027.
Die bundesweite 72-Stunden-Aktion wird zukünftig wiederkehrend im Abstand von vier bis sechs Jahren stattfinden.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahrewiederkehrend durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der Beschluss zur ersten 72-Stunden-Aktion 2027nach der Hauptversammlung 2025 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-
Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankert. Dabei gelten folgende
Grundlagen:
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft in
einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegt, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-
Aktion 2027.
Die bundesweite 72-Stunden-Aktion wird zukünftig wiederkehrend im Abstand von vier bis sechs Jahren stattfinden.
Im Rahmen der Wahlen auf der BDKJ-Hauptversammlung, die zwei Jahre vor der
nächsten 72-Stunden-Aktion stattfindet, wird eine Bundesvernetzungsgruppe für
die Aktion gewählt. Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion
zu planen, bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der
verschiedenen Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die
Aktion alle vier Jahrewiederkehrend durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu
notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …).
Hierfür soll der Beschluss zur ersten 72-Stunden-Aktion 2027nach der Hauptversammlung 2025 als Grundlage verwendet
werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben
zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die
Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen.
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu
setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der
explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
erfolgt mündlich
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