| Antrag: | Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Alexander Lechner (BDKJ DV Augsburg) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.11.2025, 18:29 |
Ä2 zu A1 - neu: Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht
Antragstext
Nach Zeile 155 einfügen:
- Kriegsdienstverweigerung Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung muss auch im Verteidigungsfall ein unumstößliches Grundrecht bleiben und darf nicht angetastet werden. In jedem Fall muss hierbei gewährleistet sein, dass niemand zu einem Dienst an der Waffe gezwungen wird. Das Verfahren der Verweigerung dieses Dienstes aus Gewissensgründen muss auch im Spannungs- und Verteidigungsfall niedrigschwellig möglich sein.
Angesichts der Zeitenwende, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine und die damit einhergehende akute Bedrohung des Friedens in Europa
eingeleitet wurde, sowie mit Blick auf die zunehmend volatile weltpolitische
Lage, geraten Fragen der nationalen und europäischen Sicherheitspolitik
verstärkt in den Fokus[1]. Hinzu kommen autoritäre und militärische Dynamiken
sowie ein spürbarer Rechtsruck in vielen Teilen Europas, die den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratischen Werte massiv
herausfordern[2]. In dieser Situation wird die Debatte um die Reaktivierung der
allgemeinen Wehrpflicht und die Einführung eines zivilen oder sozialen
Pflichtdienstes in Deutschland wieder mit großer Intensität geführt[3].
Die Hauptversammlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) spricht
sich innerhalb dieser Debatte gegen eine Reaktivierung der allgemeinen
Wehrpflicht und gegenjede Form von zivilem oder sozialem Pflichtdienst aus.Wir
bekräftigen unsere friedensethische Haltung, dass Sicherheit, Frieden und
gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht durch Pflichtdienste, sondern durch
freiwilliges, werteorientiertes Engagement, politische Beteiligung und
demokratische Bildung entstehen.
Notwendige Verteidigungsfähigkeit ist ohne Wehrpflicht möglich: Es gibt andere
Staaten, Modelle und Expertisen, die zeigen: Eine ausreichend starke und
leistungsfähige Bundeswehr lässt sich u.a. auch durch Freiwillige, Reservisten,
bessere Anreize, Gehälter und Ausstattung aufbauen.
Wir setzen uns für eine starke und resiliente Gesellschaft ein. Dazu gehört für
uns die Stärkung von freiwilligen Engagement in Zivilgeselschaft,
Katastrophenschutz und auch in der Bundeswehr. In der aktuellen Debatte sind uns
folgende Aspekte wichtig:
- Freiwilligkeit statt Pflicht.
Junge Menschen dürfen nicht zu einem Dienst gezwungen werden. Ein
allgemeiner Pflichtdienst, unabhängig, ob militärisch, in
zivilgesellschaftlichen Diensten oder Hilfsorganisationen (sogenannte
Blaulichtorganisationen) , ist ein tiefer Eingriff in die Grund- und
Freiheitsrechte und widerspricht unserer Vorstellung einer
selbstbestimmten und solidarischen Gesellschaft. Er würde junge Menschen
entmündigen, anstatt sie zu befähigen, freiwillig Verantwortung zu
übernehmen. Eine Musterung darf zudem nur dann erfolgen, wenn eine Person
grundsätzlich bereit ist, den Wehrdienst anzutreten. Ein Losverfahren
lehnen wir klar ab.
- Stärkung der Freiwilligendienste.
Die Jugendverbände und Freiwilligendienste zeigen seit Jahrzehnten, dass
Engagement funktioniert, wenn es auf Freiwilligkeit beruht. Der Bund und
die Länder müssen bestehende Freiwilligendienste (wie FSJ, FÖJ, IJFD, BFD,
weltwärts) und deren Träger strukturell, finanziell und rechtlich
absichern. Dazu gehört ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Förderung jeder
abgeschlossenen Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Freiwilligen,
Trägern und Einsatzstellen und ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld
mindestens auf BAföG-Niveau, um soziale Hürden abzubauen[4]. Wir schließen
uns der Forderung nach einem Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz an.
Freiwilliges Engagement darf keine Frage des Einkommens oder der sozialen
Herkunft sein, um soziale Hürden abzubauen[5].Zur Gleichwertigkeit dieser
Engagementformen zählt zudem, dass Anschreiben an junge Menschen nicht nur
über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso umfassend
über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf diese
verweisen. Nur so entsteht echte Wahlfreiheit zwischen den Diensten, die
im Sinne der Selbstbestimmung und des Abbaus von Klassismus unbedingt
gewährleistet werden muss.
- Politische Verantwortung und Beteiligung
Junge Menschen und ihre Verbände müssen dauerhaft, verbindlich und wirksam
in alle politischen Prozesse einbezogen werden, die ihre Gegenwart und
Zukunft betreffen. Dies beinhaltet, mit jungen Menschen zu sprechen, ihre
Perspektiven ernst zu nehmen und sie systematisch an politischen
Entscheidungen zu beteiligen. Das gilt in aktuellen Debatten um Wehrdienst
den Wehrdienst besonders.
Wir fordern deshalb die Absenkung des Wahlalters für junge Menschen[6], um
politische Teilhabe strukturell zu sichern. Darüber hinaus müssen
Jugendverbände als zentrale Ort demokratischer Bildung, Mitbestimmung und
Friedenserziehung gefördert und systematisch in politische Prozesse
eingebunden werden.
Dafür braucht es verbindliche Beteiligungsmechanismen, die sicherstellen,
dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv Einfluss auf
politische Entscheidungen nehmen können. Die Positionierungen und
Stellungnahmen von Jugendverbänden – insbesondere im Rahmen der
Verbändebeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren – müssen spürbar
berücksichtigt werden. Nur so wird Beteiligung zur gelebten Demokratie und
junge Menschen werden als gleichberechtigte politische Akteur*innen
anerkannt.
- Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit.
Engagement-, sicherheits- und sozialpolitische Diskurse müssen nicht nur
zusammengedacht, sondern so gestaltet werden, dass feministische
Perspektiven systematisch einbezogen und gestärkt werden. In den Debatten
um Wehrdienst ist daher zu berücksichtigen, welche sozialen, ökonomischen
und strukturellen Auswirkungen solche Modelle auf Bildungs- und
Erwerbsbiografien sowie Lebensverläufe junger Menschen haben –
insbesondere im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Dabei bedeutet
Geschlechtergerechtigkeit nicht, alle gleich zu behandeln, sondern die
unterschiedlichen Lebensrealitäten, Chancen und Belastungen von Menschen
gerecht zu berücksichtigen.
- Notwendige Begleitstrukturen. Psychologische, seelsorgliche,
berufsvorbereitende und sozialpädagogische Begleitstrukturen müssen ein
zentrales Element für Menschen in allen Dienstensein. Dafür müssen die
bestehenden Anlaufstellen und Träger systematisch unterstützt und
ausgebaut werden. Hierzu gehört ebenso der Ausbau vondiskriminierungs- und
rassismussensible Strukturen sowie wirksame Präventions- und
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.
Trotz unserer klaren Haltung, die Pflichtdienste grundsätzlich ablehnt,
formulieren wir aufgrund der aktuellen Debatte zusätzliche Forderungen an die
Bundesregierung für den Fall einer Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht. In
diesem Fall muss deren Ausgestaltung möglichst gerecht, freiheitswahrend und
verantwortungsvoll erfolgen. Unsere Position gründet auf einer über 70jährigen
Befassung mit friedensehtischen Fragestellungen sowie einer jahrezehntelangen
Auseinandersetzung mit zivilgesellschaftlichen und militärischen Diensten aus
jugend- und gesellschaftspolitischer Perspektive. Vor diesem Hintergrund haben
wir eine klare Haltung entwickelt. Folgende Aspekte müssen in der aktuellen
Debatte Berücksichtigung finden:
- Gleichwertigkeit aller Dienste.
Alle Dienste in zivilgesellschaftlichen, militärischen sowie die
Helfdendienste (sogenannte Blaulichtorganisationen) müssen finanziell,
strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestattet und anerkannt
werden. Hierbei bedeutet die finanzielle Gleichwertigkeit, dass Anreize
für einen Dienst nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass Menschen aus
sozioökonomisch schwachen Haushalten faktisch in einen Dienst gedrängt
werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig
finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen.
Daher bekennt sich der BDKJ grundsätzlich zu einem Dreisäulenmodell.
Dieses Modell betrachtet Freiwilligendienste (basierend auf den
geforderten Rahmenbedingungen eines Rechtsanspruchs) und den Wehrdienst
neben anderen Formen institutionalisierten Ehrenamts als gleichwertig
ausgestaltete Säulen des Engagements, zwischen denen junge Menschen
gleichberechtigt wählen können. Einen Wehrersatzdienst in Form eines
Zivildiensts als weiteres Format braucht es in diesem Modell nicht.
Zur Gleichwertigkeit zählt auch, dass die Anschreiben an junge Menschen
nicht nur über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso
umfassend über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf
diese verweisen. Nur dies schafft eine echte Wahlfreiheit zwischen den
Diensten, die im Sinne der Selbstbestimmung und des Abbaus des Klassismus
unbedingt ermöglicht werden muss. Darüber hinaus werden bereits geleistete
Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener Form berücksichtigt
und anerkannt.
- Generationengerechtigkeit.
Gesellschaftliche Herausforderungen und Krisen erfordern gemeinsames
Handeln und Solidarität über alle Altersgruppen hinweg. Es darf nicht
allein an jungen Menschen liegen, Verantwortung zu übernehmen und die
Folgen politischer oder gesellschaftlicher Krisen zu kompensieren, wie es
in der Vergangenheit schon der Fall war [6]. Generationengerechtigkeit
muss Kompass politischer Verantwortung sein. Dies bedeutet, Sicherheit,
Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt solidarisch über alle
Altersgruppen hinweg zu tragen. Deshalb sollen nicht nur junge Menschen in
die Pflicht genommen werden. Friedenssicherung ist die Verantwortung aller
Generationen.
- Notwendige Begleitstrukturen.
Im militärischen Dienst sind Menschen mit Situationen konfrontiert, die
tief in die persönliche Ethik, Psyche und Lebensperspektive eingreifen
können. Deshalb müssen psychologische und sozialpädagogische
Begleitstrukturen ein zentraler Bestandteil des Diensts sein. Es braucht
auch hier diskriminierungs- und rassismussensible Strukturen sowie
wirksame Präventions- und Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass junge Menschen nicht
zu Tätigkeiten verpflichtet werden dürfen, die ihrer psychischen
Gesundheit schaden oder Diskriminierung oder Traumatisierungen fördern.
Als positives Beispiel engagiert sich der BDKJ mit der “aktion kaserne”
gezielt für junge Soldat*innen. Dabei bieten wir politische und ethische
Bildungsangebote an, die das Leitbild des “Staatsbürgers in Uniform”
stärken. Zudem unterstützen wir sie dabei, Möglichkeiten für
ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Streitkräfte wahrzunehmen und sich
als Vertrauenspersonen zu qualifizieren. Dieses Engagement ist Teil
unseres Beitrags zur Stärkung der ethischen und sozialen Begleitung im
militärischen Umfeld.[9]
- Kriegsdienstverweigerung Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung muss auch im Verteidigungsfall ein unumstößliches Grundrecht bleiben und darf nicht angetastet werden. In jedem Fall muss hierbei gewährleistet sein, dass niemand zu einem Dienst an der Waffe gezwungen wird. Das Verfahren der Verweigerung dieses Dienstes aus Gewissensgründen muss auch im Spannungs- und Verteidigungsfall niedrigschwellig möglich sein.
Als überzeugte Christ*innen und Europäer*innen halten wir an unseren Zielen und
Werten fest, die wir in vielen Beschlüssen und detaillierten Forderungen an
Politik und Gesellschaft zum Ausdruck gebracht haben:
Konflikte werden nicht durch Aufrüstung gelöst, sondern durch Entwaffnung,
Rüstungsexportkontrollen, sowie Perspektivangebote für Betroffene.[10] Darüber
hinaus ist neben einer Sicherheitspolitik jenseits von Macht- und Militärlogik,
eine gezielte Stärkung von Krisenprävention, humanitärer Hilfe sowie Bildung und
Entwicklungszusammenarbeit essenziell zur Erhaltung und zum Wiederaufbau von
Frieden.[11] Und auch angesichts wachsender autoritärer und militärischer
Dynamiken ist eine friedensethische Weiterentwicklung nötig, die Menschenrechte,
zivile Konfliktbearbeitung und nachhaltige Friedensordnung ins Zentrum stellt.
Diplomatie und Friedensarbeit müssen vorrangig genutzt werden und militärische
Verteidigung darf nur als letztes Mittel gewählt werden.[12]
Wir fordern die Mitglieder des deutschen Bundestages, insbesondere den
Bundesverteidigungsminister und den Bundeskanzler dazu auf, die Perspektive
junger Menschen ernst zu nehmen und entsprechend zu berücksichtigen. Wir fordern
die Bundesjugendministerin zudem dazu auf, sich in allen Anliegen, die
insbesondere junge Menschen betreffen, sich für diese einzusetzen und eine
starke Stimme für sie im Bundeskabinett zu sein.
Wir fordern die Deutsche Bischofskonferenz auf, ihre im Oktober 2025
beschlossene Erklärung zur Wehrdienstdebatte[13] verstärkt in die politische
Diskussion einzubringen und sich entsprechend für friedensethische Perspektiven
und die Rechte junger Menschen einzusetzen.
Wir sind davon überzeugt, dass junge Menschen ihr volles Potenzial entfalten
können, wenn sie sich aus eigenem Antrieb engagieren. Wenn diese durch die
entsprechenden Rahmenbedingungen[14] gefördert werden, ergeben sich nachhaltige
Anreize für langfristiges freiwilliges gesellschaftliches Engagement.
[1]https://www.tagesschau.de/thema/ukraine
[2]https://www.deutschlandfunk.de/rechtspopulismus-rechtsextremismus-europa-
rechtsruck-100.html; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-populismus-
rechtsruck-100.html;
[3]https://www.youtube.com/watch?v=Si3oSLYS6OU;
https://www.tagesschau.de/thema/wehrpflicht
[4] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024.
[5] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024.
[6] „Generationengerechtigkeit als Kompass politischer Verantwortung“, Beschluss
der BDKJ-Hauptversammlung 2024; „Jugend beteiligen jetzt!“, Beschluss der BDKJ-
Hauptversammlung 2019.
[7] Wie z.B. der Corona-Pandemie oder der Klimakrise, vermehrte Belastung des
Generationenvertrags durch den demografischen Wandel.
[8] “Generationengerechtigkeit als Kompass politischer Verantwortung”, Beschluss
der BDKJ-Hauptversammlung von 2025.
[9]https://www.bdkj.de/aktionen/aktion-kaserne
[10] “Kinder und Jugendliche wollen Frieden, keine Waffen”, Beschluss der BDKJ-
Hauptversammlung 2016.
[11] “Frieden ist mehr wert! Frieden und Sicherheit weiterentwickeln –
Perspektive für alle Menschen schaffen”, Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung
2019.
[12] “Menschen schützen – Gewalt überwinden – Frieden nachhaltig stärken”,
Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2023.
[13]https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2025/2025-
167a-Erklaerung-zur-Debatte-um-den-Wehrdienst-Wortlaut.pdf
[14] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024; “Ehrenamt anerkennen – Engagement fördern und
würdigen”, Beschluss der DBJR-Vollversammlung 2017.
Nach Zeile 155 einfügen:
- Kriegsdienstverweigerung Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung muss auch im Verteidigungsfall ein unumstößliches Grundrecht bleiben und darf nicht angetastet werden. In jedem Fall muss hierbei gewährleistet sein, dass niemand zu einem Dienst an der Waffe gezwungen wird. Das Verfahren der Verweigerung dieses Dienstes aus Gewissensgründen muss auch im Spannungs- und Verteidigungsfall niedrigschwellig möglich sein.
Angesichts der Zeitenwende, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine und die damit einhergehende akute Bedrohung des Friedens in Europa
eingeleitet wurde, sowie mit Blick auf die zunehmend volatile weltpolitische
Lage, geraten Fragen der nationalen und europäischen Sicherheitspolitik
verstärkt in den Fokus[1]. Hinzu kommen autoritäre und militärische Dynamiken
sowie ein spürbarer Rechtsruck in vielen Teilen Europas, die den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratischen Werte massiv
herausfordern[2]. In dieser Situation wird die Debatte um die Reaktivierung der
allgemeinen Wehrpflicht und die Einführung eines zivilen oder sozialen
Pflichtdienstes in Deutschland wieder mit großer Intensität geführt[3].
Die Hauptversammlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) spricht
sich innerhalb dieser Debatte gegen eine Reaktivierung der allgemeinen
Wehrpflicht und gegenjede Form von zivilem oder sozialem Pflichtdienst aus.Wir
bekräftigen unsere friedensethische Haltung, dass Sicherheit, Frieden und
gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht durch Pflichtdienste, sondern durch
freiwilliges, werteorientiertes Engagement, politische Beteiligung und
demokratische Bildung entstehen.
Notwendige Verteidigungsfähigkeit ist ohne Wehrpflicht möglich: Es gibt andere
Staaten, Modelle und Expertisen, die zeigen: Eine ausreichend starke und
leistungsfähige Bundeswehr lässt sich u.a. auch durch Freiwillige, Reservisten,
bessere Anreize, Gehälter und Ausstattung aufbauen.
Wir setzen uns für eine starke und resiliente Gesellschaft ein. Dazu gehört für
uns die Stärkung von freiwilligen Engagement in Zivilgeselschaft,
Katastrophenschutz und auch in der Bundeswehr. In der aktuellen Debatte sind uns
folgende Aspekte wichtig:
- Freiwilligkeit statt Pflicht.
Junge Menschen dürfen nicht zu einem Dienst gezwungen werden. Ein
allgemeiner Pflichtdienst, unabhängig, ob militärisch, in
zivilgesellschaftlichen Diensten oder Hilfsorganisationen (sogenannte
Blaulichtorganisationen) , ist ein tiefer Eingriff in die Grund- und
Freiheitsrechte und widerspricht unserer Vorstellung einer
selbstbestimmten und solidarischen Gesellschaft. Er würde junge Menschen
entmündigen, anstatt sie zu befähigen, freiwillig Verantwortung zu
übernehmen. Eine Musterung darf zudem nur dann erfolgen, wenn eine Person
grundsätzlich bereit ist, den Wehrdienst anzutreten. Ein Losverfahren
lehnen wir klar ab.
- Stärkung der Freiwilligendienste.
Die Jugendverbände und Freiwilligendienste zeigen seit Jahrzehnten, dass
Engagement funktioniert, wenn es auf Freiwilligkeit beruht. Der Bund und
die Länder müssen bestehende Freiwilligendienste (wie FSJ, FÖJ, IJFD, BFD,
weltwärts) und deren Träger strukturell, finanziell und rechtlich
absichern. Dazu gehört ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Förderung jeder
abgeschlossenen Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Freiwilligen,
Trägern und Einsatzstellen und ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld
mindestens auf BAföG-Niveau, um soziale Hürden abzubauen[4]. Wir schließen
uns der Forderung nach einem Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz an.
Freiwilliges Engagement darf keine Frage des Einkommens oder der sozialen
Herkunft sein, um soziale Hürden abzubauen[5].Zur Gleichwertigkeit dieser
Engagementformen zählt zudem, dass Anschreiben an junge Menschen nicht nur
über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso umfassend
über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf diese
verweisen. Nur so entsteht echte Wahlfreiheit zwischen den Diensten, die
im Sinne der Selbstbestimmung und des Abbaus von Klassismus unbedingt
gewährleistet werden muss.
- Politische Verantwortung und Beteiligung
Junge Menschen und ihre Verbände müssen dauerhaft, verbindlich und wirksam
in alle politischen Prozesse einbezogen werden, die ihre Gegenwart und
Zukunft betreffen. Dies beinhaltet, mit jungen Menschen zu sprechen, ihre
Perspektiven ernst zu nehmen und sie systematisch an politischen
Entscheidungen zu beteiligen. Das gilt in aktuellen Debatten um Wehrdienst
den Wehrdienst besonders.Wir fordern deshalb die Absenkung des Wahlalters für junge Menschen[6], um
politische Teilhabe strukturell zu sichern. Darüber hinaus müssen
Jugendverbände als zentrale Ort demokratischer Bildung, Mitbestimmung und
Friedenserziehung gefördert und systematisch in politische Prozesse
eingebunden werden.Dafür braucht es verbindliche Beteiligungsmechanismen, die sicherstellen,
dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv Einfluss auf
politische Entscheidungen nehmen können. Die Positionierungen und
Stellungnahmen von Jugendverbänden – insbesondere im Rahmen der
Verbändebeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren – müssen spürbar
berücksichtigt werden. Nur so wird Beteiligung zur gelebten Demokratie und
junge Menschen werden als gleichberechtigte politische Akteur*innen
anerkannt.
- Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit.
Engagement-, sicherheits- und sozialpolitische Diskurse müssen nicht nur
zusammengedacht, sondern so gestaltet werden, dass feministische
Perspektiven systematisch einbezogen und gestärkt werden. In den Debatten
um Wehrdienst ist daher zu berücksichtigen, welche sozialen, ökonomischen
und strukturellen Auswirkungen solche Modelle auf Bildungs- und
Erwerbsbiografien sowie Lebensverläufe junger Menschen haben –
insbesondere im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Dabei bedeutet
Geschlechtergerechtigkeit nicht, alle gleich zu behandeln, sondern die
unterschiedlichen Lebensrealitäten, Chancen und Belastungen von Menschen
gerecht zu berücksichtigen.
- Notwendige Begleitstrukturen. Psychologische, seelsorgliche,
berufsvorbereitende und sozialpädagogische Begleitstrukturen müssen ein
zentrales Element für Menschen in allen Dienstensein. Dafür müssen die
bestehenden Anlaufstellen und Träger systematisch unterstützt und
ausgebaut werden. Hierzu gehört ebenso der Ausbau vondiskriminierungs- und
rassismussensible Strukturen sowie wirksame Präventions- und
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.
Trotz unserer klaren Haltung, die Pflichtdienste grundsätzlich ablehnt,
formulieren wir aufgrund der aktuellen Debatte zusätzliche Forderungen an die
Bundesregierung für den Fall einer Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht. In
diesem Fall muss deren Ausgestaltung möglichst gerecht, freiheitswahrend und
verantwortungsvoll erfolgen. Unsere Position gründet auf einer über 70jährigen
Befassung mit friedensehtischen Fragestellungen sowie einer jahrezehntelangen
Auseinandersetzung mit zivilgesellschaftlichen und militärischen Diensten aus
jugend- und gesellschaftspolitischer Perspektive. Vor diesem Hintergrund haben
wir eine klare Haltung entwickelt. Folgende Aspekte müssen in der aktuellen
Debatte Berücksichtigung finden:
- Gleichwertigkeit aller Dienste.
Alle Dienste in zivilgesellschaftlichen, militärischen sowie die
Helfdendienste (sogenannte Blaulichtorganisationen) müssen finanziell,
strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestattet und anerkannt
werden. Hierbei bedeutet die finanzielle Gleichwertigkeit, dass Anreize
für einen Dienst nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass Menschen aus
sozioökonomisch schwachen Haushalten faktisch in einen Dienst gedrängt
werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig
finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen.
Daher bekennt sich der BDKJ grundsätzlich zu einem Dreisäulenmodell.
Dieses Modell betrachtet Freiwilligendienste (basierend auf den
geforderten Rahmenbedingungen eines Rechtsanspruchs) und den Wehrdienst
neben anderen Formen institutionalisierten Ehrenamts als gleichwertig
ausgestaltete Säulen des Engagements, zwischen denen junge Menschen
gleichberechtigt wählen können. Einen Wehrersatzdienst in Form eines
Zivildiensts als weiteres Format braucht es in diesem Modell nicht.
Zur Gleichwertigkeit zählt auch, dass die Anschreiben an junge Menschen
nicht nur über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso
umfassend über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf
diese verweisen. Nur dies schafft eine echte Wahlfreiheit zwischen den
Diensten, die im Sinne der Selbstbestimmung und des Abbaus des Klassismus
unbedingt ermöglicht werden muss. Darüber hinaus werden bereits geleistete
Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener Form berücksichtigt
und anerkannt.
- Generationengerechtigkeit.
Gesellschaftliche Herausforderungen und Krisen erfordern gemeinsames
Handeln und Solidarität über alle Altersgruppen hinweg. Es darf nicht
allein an jungen Menschen liegen, Verantwortung zu übernehmen und die
Folgen politischer oder gesellschaftlicher Krisen zu kompensieren, wie es
in der Vergangenheit schon der Fall war [6]. Generationengerechtigkeit
muss Kompass politischer Verantwortung sein. Dies bedeutet, Sicherheit,
Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt solidarisch über alle
Altersgruppen hinweg zu tragen. Deshalb sollen nicht nur junge Menschen in
die Pflicht genommen werden. Friedenssicherung ist die Verantwortung aller
Generationen.
- Notwendige Begleitstrukturen.
Im militärischen Dienst sind Menschen mit Situationen konfrontiert, die
tief in die persönliche Ethik, Psyche und Lebensperspektive eingreifen
können. Deshalb müssen psychologische und sozialpädagogische
Begleitstrukturen ein zentraler Bestandteil des Diensts sein. Es braucht
auch hier diskriminierungs- und rassismussensible Strukturen sowie
wirksame Präventions- und Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass junge Menschen nicht
zu Tätigkeiten verpflichtet werden dürfen, die ihrer psychischen
Gesundheit schaden oder Diskriminierung oder Traumatisierungen fördern.
Als positives Beispiel engagiert sich der BDKJ mit der “aktion kaserne”
gezielt für junge Soldat*innen. Dabei bieten wir politische und ethische
Bildungsangebote an, die das Leitbild des “Staatsbürgers in Uniform”
stärken. Zudem unterstützen wir sie dabei, Möglichkeiten für
ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Streitkräfte wahrzunehmen und sich
als Vertrauenspersonen zu qualifizieren. Dieses Engagement ist Teil
unseres Beitrags zur Stärkung der ethischen und sozialen Begleitung im
militärischen Umfeld.[9]
- Kriegsdienstverweigerung Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung muss auch im Verteidigungsfall ein unumstößliches Grundrecht bleiben und darf nicht angetastet werden. In jedem Fall muss hierbei gewährleistet sein, dass niemand zu einem Dienst an der Waffe gezwungen wird. Das Verfahren der Verweigerung dieses Dienstes aus Gewissensgründen muss auch im Spannungs- und Verteidigungsfall niedrigschwellig möglich sein.
Als überzeugte Christ*innen und Europäer*innen halten wir an unseren Zielen und
Werten fest, die wir in vielen Beschlüssen und detaillierten Forderungen an
Politik und Gesellschaft zum Ausdruck gebracht haben:
Konflikte werden nicht durch Aufrüstung gelöst, sondern durch Entwaffnung,
Rüstungsexportkontrollen, sowie Perspektivangebote für Betroffene.[10] Darüber
hinaus ist neben einer Sicherheitspolitik jenseits von Macht- und Militärlogik,
eine gezielte Stärkung von Krisenprävention, humanitärer Hilfe sowie Bildung und
Entwicklungszusammenarbeit essenziell zur Erhaltung und zum Wiederaufbau von
Frieden.[11] Und auch angesichts wachsender autoritärer und militärischer
Dynamiken ist eine friedensethische Weiterentwicklung nötig, die Menschenrechte,
zivile Konfliktbearbeitung und nachhaltige Friedensordnung ins Zentrum stellt.
Diplomatie und Friedensarbeit müssen vorrangig genutzt werden und militärische
Verteidigung darf nur als letztes Mittel gewählt werden.[12]
Wir fordern die Mitglieder des deutschen Bundestages, insbesondere den
Bundesverteidigungsminister und den Bundeskanzler dazu auf, die Perspektive
junger Menschen ernst zu nehmen und entsprechend zu berücksichtigen. Wir fordern
die Bundesjugendministerin zudem dazu auf, sich in allen Anliegen, die
insbesondere junge Menschen betreffen, sich für diese einzusetzen und eine
starke Stimme für sie im Bundeskabinett zu sein.
Wir fordern die Deutsche Bischofskonferenz auf, ihre im Oktober 2025
beschlossene Erklärung zur Wehrdienstdebatte[13] verstärkt in die politische
Diskussion einzubringen und sich entsprechend für friedensethische Perspektiven
und die Rechte junger Menschen einzusetzen.
Wir sind davon überzeugt, dass junge Menschen ihr volles Potenzial entfalten
können, wenn sie sich aus eigenem Antrieb engagieren. Wenn diese durch die
entsprechenden Rahmenbedingungen[14] gefördert werden, ergeben sich nachhaltige
Anreize für langfristiges freiwilliges gesellschaftliches Engagement.
[1]https://www.tagesschau.de/thema/ukraine
[2]https://www.deutschlandfunk.de/rechtspopulismus-rechtsextremismus-europa-
rechtsruck-100.html; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-populismus-
rechtsruck-100.html;
[3]https://www.youtube.com/watch?v=Si3oSLYS6OU;
https://www.tagesschau.de/thema/wehrpflicht
[4] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024.
[5] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024.
[6] „Generationengerechtigkeit als Kompass politischer Verantwortung“, Beschluss
der BDKJ-Hauptversammlung 2024; „Jugend beteiligen jetzt!“, Beschluss der BDKJ-
Hauptversammlung 2019.
[7] Wie z.B. der Corona-Pandemie oder der Klimakrise, vermehrte Belastung des
Generationenvertrags durch den demografischen Wandel.
[8] “Generationengerechtigkeit als Kompass politischer Verantwortung”, Beschluss
der BDKJ-Hauptversammlung von 2025.
[9]https://www.bdkj.de/aktionen/aktion-kaserne
[10] “Kinder und Jugendliche wollen Frieden, keine Waffen”, Beschluss der BDKJ-
Hauptversammlung 2016.
[11] “Frieden ist mehr wert! Frieden und Sicherheit weiterentwickeln –
Perspektive für alle Menschen schaffen”, Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung
2019.
[12] “Menschen schützen – Gewalt überwinden – Frieden nachhaltig stärken”,
Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2023.
[13]https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2025/2025-
167a-Erklaerung-zur-Debatte-um-den-Wehrdienst-Wortlaut.pdf
[14] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024; “Ehrenamt anerkennen – Engagement fördern und
würdigen”, Beschluss der DBJR-Vollversammlung 2017.

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